Betrifft: Benutzung von Handys und elektronischen Medien in der Praxis
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Die Benutzung von elektronischen Medien und Smartphones / Handys ist in der gesamten Praxis aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten, ausgenommen hiervon ist der Anmeldebereich nach Aufforderung.
Wir raten Ihnen dringend , die elektronischen Gräte in der Tasche zu lassen und auf lautlos zu stellen.
Anderenfalls könnte der Eindruck der Benutzung des Smartphones entstehen, welches einen Verweis aus der Praxis zur Folge hat